Augustinum Wohnstätten

WoMAut - Wohnen für Menschen mit Autismus

Ausschlusskriterien:

  • Menschen, für die Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe nach § 41 Abs. 1 S. 1 SGB VIII und § 41 Abs. 1 S. 2 SGB VIII besteht.
  • Menschen, bei denen eine wesentliche geistige Behinderung im Vordergrund steht
  • Menschen mit vorrangigen geriatrischen Erkrankungen
  • Menschen mit vorrangigem Bedarf an Pflegeleistungen
  • Menschen mit akuter Fremd- und Eigengefährdung
  • Menschen mit vorrangigem klinischen Behandlungsbedarf

Zielgruppen:

Das HPCA bietet Wohnmöglichkeiten mit zwei unterschiedlichen Leistungsangeboten an.

  • für die stationäre Wohnmöglichkeit, ohne Tagesbetreuung Leistungstyp (W-E-S)
  • für die stationäre Wohnmöglichkeit, mit integrierter autismus-spezifischen Tagesstruktur (WT-E-S).

Die Zielgruppen für das Angebot ohne Tagesbetreuung sind erwachsene Menschen mit einer Beeinträchtigung aus dem autistischen Spektrum ohne eine wesentliche geistige Behinderung,

  • die eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) über das Integrationszentrum für Menschen mit Autismus (MAut) der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (Gfi)
  • oder ähnliche Ausbildungsmaßnahmen, die die Agentur für Arbeit, das Jugendamt oder andere Kostenträger finanzieren.
  • oder die für den Erhalt des Arbeitsplatzes eine autismus-spezifische Wohnbetreuung benötigen

Die Zielgruppen für das Angebot mit Tagesbetreuung sind Menschen mit Autismus, die aktuell ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind und eine autismus-spezifische Tagesstruktur (WT-E-S) benötigten.

Aufnahmekriterien /-voraussetzungen:

  • Diagnose Asperger Syndrom oder High-Functioning-Autismus
  • Gesicherte Kostenübernahme durch die Argentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Amt für Jugend und Soziales, Sozialhilfeträger oder als Selbstzahler.

oder aber:
Seelisch behinderte Menschen mit einer Autismusspektrumsstörung,

  • die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer einen zusätzlichen Hilfebedarf im Bereich Selbstversorgung haben und aufgrund ihrer wesentlichen Behinderung einen Hilfebedarf im Bereich Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe haben,
  • die über grundlegende lebenspraktische Fähigkeiten und Sozialkompetenzen verfügen bzw. die in der Lage sind, solche durch entsprechende Maßnahmen zu erlangen.