Augustinum Wohnstätten
- Anschrift:Ratkisstraße 3, 80933 MünchenTelefon:Fax:Internetadresse:E-Mail:Leitung:Eva MaternaAnsprechpartner:Felix Schiedel, Regina JallohÖffnungszeiten:365 Tage im JahrZielgruppe:Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung
WoMAut - Wohnen für Menschen mit Autismus
Ausschlusskriterien:
- Menschen, für die Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe nach § 41 Abs. 1 S. 1 SGB VIII und § 41 Abs. 1 S. 2 SGB VIII besteht.
- Menschen, bei denen eine wesentliche geistige Behinderung im Vordergrund steht
- Menschen mit vorrangigen geriatrischen Erkrankungen
- Menschen mit vorrangigem Bedarf an Pflegeleistungen
- Menschen mit akuter Fremd- und Eigengefährdung
- Menschen mit vorrangigem klinischen Behandlungsbedarf
Zielgruppen:
Das HPCA bietet Wohnmöglichkeiten mit zwei unterschiedlichen Leistungsangeboten an.
- für die stationäre Wohnmöglichkeit, ohne Tagesbetreuung Leistungstyp (W-E-S)
- für die stationäre Wohnmöglichkeit, mit integrierter autismus-spezifischen Tagesstruktur (WT-E-S).
Die Zielgruppen für das Angebot ohne Tagesbetreuung sind erwachsene Menschen mit einer Beeinträchtigung aus dem autistischen Spektrum ohne eine wesentliche geistige Behinderung,
- die eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) über das Integrationszentrum für Menschen mit Autismus (MAut) der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (Gfi)
- oder ähnliche Ausbildungsmaßnahmen, die die Agentur für Arbeit, das Jugendamt oder andere Kostenträger finanzieren.
- oder die für den Erhalt des Arbeitsplatzes eine autismus-spezifische Wohnbetreuung benötigen
Die Zielgruppen für das Angebot mit Tagesbetreuung sind Menschen mit Autismus, die aktuell ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind und eine autismus-spezifische Tagesstruktur (WT-E-S) benötigten.
Aufnahmekriterien /-voraussetzungen:
- Diagnose Asperger Syndrom oder High-Functioning-Autismus
- Gesicherte Kostenübernahme durch die Argentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Amt für Jugend und Soziales, Sozialhilfeträger oder als Selbstzahler.
oder aber:
Seelisch behinderte Menschen mit einer Autismusspektrumsstörung,
- die vorübergehend, für längere Zeit oder auf Dauer einen zusätzlichen Hilfebedarf im Bereich Selbstversorgung haben und aufgrund ihrer wesentlichen Behinderung einen Hilfebedarf im Bereich Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe haben,
- die über grundlegende lebenspraktische Fähigkeiten und Sozialkompetenzen verfügen bzw. die in der Lage sind, solche durch entsprechende Maßnahmen zu erlangen.