KINDERSCHUTZ MÜNCHEN - BEW für Menschen mit Autismus

Kontaktdaten der Leitung:
Susanne Schönwälder
Kathi-Kobus-Str. 11
80797 München
Tel. 089 / 23 17 16 - 9011
Fax 089 / 23 17 16 - 9019
s.schoenwaelder@kinderschutz.de

 

Zielgruppe:
Seelisch behinderte Menschen mit einer Autismusspektrumsstörung ab Vollendung des 21. Lebensjahres, die:

  • vorübergehend für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbständigen Lebensführung fähig sind,
  • in anderen Wohnformen nicht adäquat versorgt sind,
  • allein durch ambulante ärztliche Behandlung oder andere nicht ärztliche Leistungen nicht ausreichend versorgt sind und einen zusätzlichen Hilfebedarf im Bereich Selbstversorgung aufzeigen,
  • aufgrund ihrer wesentlichen Behinderung einen Hilfebedarf im Bereich Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe haben.
  • über grundlegende lebenspraktische Fähigkeiten und Sozialkompetenzen verfügen bzw. sind in der Lage sind, solche durch entsprechende Maßnahmen zu erlangen.


Ausschlusskriterien bezogen auf die Zielgruppe:
Ausschlusskriterien für das betreute Einzelwohnen (BEW) für Menschen mit Autismus sind:

  • eine geistige Behinderung,
  • eine akute Suchtproblematik,
  • eine erhebliche Gewaltbereitschaft (gegenüber sich selbst oder An- deren),
  • die Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung,
  • eine dauerhafte (medizinisch-)pflegerische Betreuung, die zusätzliche pflegerische oder medizinische Kompetenzen erfordert und nicht allein durch ambulante Pflegedienste erbracht werden kann.
  • eine seelische Behinderung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, für die wegen ihrer Erkrankung dem Grunde nach ein Anspruch auf gleichartige Leistungen nach § 41 SGB VIII besteht.

 

Aufnahmekriterien /-voraussetzungen:
Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung durch den Bezirk Oberbayern, die nach Feststellung des Hilfebedarfs in einer Personenkonferenz oder nach Aktenlage und nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation erteilt wird