Kontaktdaten der Leitung:
Susanne Schönwälder
Kathi-Kobus-Str. 11
80797 München
Tel. 089 / 23 17 16 - 9011
Fax 089 / 23 17 16 - 9019
s.schoenwaelder@kinderschutz.de
Zielgruppe:
Seelisch behinderte Menschen mit einer Autismusspektrumsstörung ab Vollendung des 21. Lebensjahres, die:
- vorübergehend für längere Zeit oder auf Dauer nicht zur selbständigen Lebensführung fähig sind,
- in anderen Wohnformen nicht adäquat versorgt sind,
- allein durch ambulante ärztliche Behandlung oder andere nicht ärztliche Leistungen nicht ausreichend versorgt sind und einen zusätzlichen Hilfebedarf im Bereich Selbstversorgung aufzeigen,
- aufgrund ihrer wesentlichen Behinderung einen Hilfebedarf im Bereich Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe haben.
- über grundlegende lebenspraktische Fähigkeiten und Sozialkompetenzen verfügen bzw. sind in der Lage sind, solche durch entsprechende Maßnahmen zu erlangen.
Ausschlusskriterien bezogen auf die Zielgruppe:
Ausschlusskriterien für das betreute Einzelwohnen (BEW) für Menschen mit Autismus sind:
- eine geistige Behinderung,
- eine akute Suchtproblematik,
- eine erhebliche Gewaltbereitschaft (gegenüber sich selbst oder An- deren),
- die Notwendigkeit einer geschlossenen Unterbringung,
- eine dauerhafte (medizinisch-)pflegerische Betreuung, die zusätzliche pflegerische oder medizinische Kompetenzen erfordert und nicht allein durch ambulante Pflegedienste erbracht werden kann.
- eine seelische Behinderung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, für die wegen ihrer Erkrankung dem Grunde nach ein Anspruch auf gleichartige Leistungen nach § 41 SGB VIII besteht.
Aufnahmekriterien /-voraussetzungen:
Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung durch den Bezirk Oberbayern, die nach Feststellung des Hilfebedarfs in einer Personenkonferenz oder nach Aktenlage und nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation erteilt wird